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STC-Steigschutz - Metallbau Rahn GmbH -

Wir sind alleiniger Hersteller und auch Lieferant für das STC-Steigschutzsystem (Bezeichnung auch: "Saf-T-Climb").

Es fällt unter der genormten Produktbezeichnung: " Steigschutzeinrichtung einschließlich fester Führung" und "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)".

Neuerungen am STC-Mitläufer Mod.7:

  • für Benutzer von 60kg bis 150kg Körpergewicht
  • für Umgebungstemperaturen von +70°C bis -70°C
  • verbessertes Laufverhalten
  • leichtere Entriegelung der Rückfallsicherung
  • verschleißfeste langlebige Konstruktion ( komplett aus Edelstahl )
  • robust bei ungünstigen Umweltbedingungen
  • geeignet für korrosive Umgebungsbedingungen
  • entspricht der aktuellen Europäischen Norm DIN EN 353-1:2018-03
  • Ümrüsten und Modifizieren der alten einteiligen STC-Mitläufer möglich

Der STC-Steigschutz umfasst:

  • den STC-Mitläufer
  • die STC-Führungsschiene inklusive der Anbauteile und Sicherheitseinrichtungen zur Montage an bauseitigen Zweiholmleitern(wie: STC-Einsteckbare Einstieghilfe, STC-Feste Ausstieghilfe gerade und gekröpft usw.
  • die STC-Führungsschiene seitlich gekröpft
  • die STC-Führungsschiene nach vorn gekröpft (für sich verjüngende Mast)
  • die STC-Steigleiter
  • die STC-Ruhpodeste für diverse Steigleitern

Das Steigschutzsystem besteht aus einem Rundrohr (Durchmesser = 33mm) (Material: Edelstahl oder Stahl feuerverzinkt) mit Kerben in einem Rasterabstand. Betrieben darf das STC-Steigschutzsystem nur mit dem dazugehörigem STC-Mitläufer mit Falldämpferhülse.

Die Montage erfolgt an bauseitigen Zweiholm-Steigleitern oder mit passenden Wandhaltern an Schacht- oder Betonwänden.

Das Steigschutzsystem ist ein Produkt der persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie III gemäß der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425.

Deshalb sind jährlich wiederkehrende Kontrollmaßnahmen entsprechend Modul C2 erforderlich!

Werden diese Prüfintervalle nicht eingehalten, besteht durch den Gesetzgeber kein Versicherungsschutz und die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr!

Das bedeutet:

  • jährlich wiederkehrende Inspektion (mind. 1x pro Jahr)
  • Der STC-Mitläufer darf in diesem Fall nur durch -> Metallbau Rahn GmbH überprüft werden.
  • Der STC-Mitläufer erhält ein Prüfsiegel und darf dann wieder 1 Jahr benutzt werden. Sind Modifikationen durch geänderte Normen erforderlich, werden diese bei der Inspektion vorgenommen.
  • Der STC-Führungsschienenstrang muss vom Betreiber jährlich überprüft werden (Sachkundig ist in diesem Fall der Errichter (z.B. Metallbauer). Diese Inspektion muss im Prüfbuch dokumentiert werden ( pro Anlage 1 Stück). Entsprechende Checkliste und Prüfbuch kann bei uns angefordert werden. Da viele STC-Führungsschienen schon länger als 40 Jahre in Betrieb sind, ist unbedingt auf das Vorhandensein und die Funktionstüchtigkeit der STC-Sicherungshaken und STC-Sicherungswinkel am Anfang und am Ende des STC-Führungsschienenstrangs zu achten!

Das Steigschutzsystem „STC-Steigschutz Mod.7 ( auch Saf-T-Climb Mod.7 genannt)“ wurde von der DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle des Fachbereiches Persönliche Schutzausrüstung geprüft und zertifiziert. Es ist konform mit den einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Norm EN 353-1:2014 + A1:2017 (für PSA gegen Absturz), ergänzt durch DIN EN 353-1:2018-03.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, wenn Sie sich mit uns per e-mailoder Telefon 033972-40309 in Verbindung setzen würden.